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Externer KI-Beauftragter

Externer KI-Beauftragter: Wir kümmern uns um die KI-Regeln in deinem Betrieb

In fast jedem Betrieb wird längst mit KI gearbeitet – oft mit privaten Konten und ohne Regeln. Wir übernehmen die Rolle des KI-Beauftragten: Wir erfassen, welche KI genutzt wird, schreiben die Regeln, schulen dein Team und halten alles aktuell. Und jeden Monat setzen wir etwas um, das Arbeit abnimmt.

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KI wird genutzt – zuständig ist niemand

Musst du einen KI-Beauftragten haben? Nein.

Anders als beim Datenschutzbeauftragten schreibt kein Gesetz einen KI-Beauftragten vor. Die EU-KI-Verordnung verlangt aber Dinge, die im Betrieb jemand erledigen muss:

Ob das jemand bei dir im Haus übernimmt oder wir: Hauptsache, es ist geregelt und belegbar.

Was wir als dein KI-Beauftragter übernehmen

  1. KI-Verzeichnis. Wir erfassen alle KI-Werkzeuge im Betrieb, auch die privat genutzten – mit einer kurzen, anonymen Umfrage im Team.
  2. Einstufung. Für jedes Werkzeug halten wir fest, in welche Risikoklasse es fällt und was daraus folgt – mit Begründung.
  3. Nutzungsregel. Eine KI-Richtlinie, kurz und verständlich: welche Werkzeuge erlaubt sind, mit welchen Daten, wer neue freigibt.
  4. Schulung mit Nachweis. Einweisung für alle, vertiefend je Rolle, mit dokumentiertem Teilnahmenachweis.
  5. Freigabe neuer Werkzeuge. Bevor ein neues Werkzeug kommt, sehen wir uns Vertrag und Serverstandort an und klären, ob eure Eingaben zum Training genutzt werden.
  6. Transparenz. Hinweistexte für Chatbots und Kennzeichnung von KI-Inhalten, wo es nötig ist.
  7. Bericht an die Geschäftsführung. Regelmäßig eine Seite: was genutzt wird, wo Risiken liegen, was sich rechtlich geändert hat, was zu tun ist.
  8. Ansprechpartner. Für dein Team, bei Vorfällen und wenn die Bundesnetzagentur fragt.
  9. Umsetzung jeden Monat. Feste Stunden, in denen wir freigegebene KI-Anwendungen für euch einrichten: Vorlagen, Abläufe, Anbindungen.

Was wir nicht übernehmen

Pakete und Preise

Kompakt

Fürbis 20 Mitarbeitende, Standard-Werkzeuge
Einrichtung (einmalig)742,50 €
Monatlich217,50 €
Umsetzung im Monat1 Stunde
Zusätzlich enthaltenOnline-Einweisung, Halbjahres-Check

Professional

Für21–50 Mitarbeitende oder Chatbot/Automatisierung
Einrichtung (einmalig)1.117,50 €
Monatlich367,50 €
Umsetzung im Monat2 Stunden
Zusätzlich enthalten1 Live-Schulung pro Jahr, Quartalsbericht

Business

Für51–249 Mitarbeitende oder KI im Personalbereich
Einrichtung (einmalig)1.867,50 €
Monatlich667,50 €
Umsetzung im Monat4 Stunden
Zusätzlich enthaltenPräsenz-Halbtag pro Jahr, Quartalstermin mit der Geschäftsführung, Vorbereitung Hochrisiko-Pflichten

Alle Preise zzgl. USt. – das Angebot richtet sich an Unternehmen. 12 Monate Laufzeit, danach monatlich kündbar. Zusätzliche Stunden 105,00 €. Ab 250 Mitarbeitenden: individuelles Angebot.

In sechs Wochen geregelt – danach läuft es mit

  1. Kennenlernen: kostenloses Telefonat, Paket wählen.
  2. Bestandsaufnahme: anonyme Umfrage im Team, Gespräch mit Geschäftsführung und IT.
  3. Bewertung: Einstufung je Werkzeug, Lückenliste, Maßnahmenplan.
  4. Regeln: KI-Richtlinie und Freigabeprozess – du gibst frei.
  5. Schulung: Einweisung für alle, Nachweis inklusive.
  6. Bekanntgabe: Ansprechpartner und Kontaktadresse fürs Team.
  7. Laufender Betrieb: Verzeichnis aktuell halten, Werkzeuge freigeben, umsetzen, berichten.

Warum wir

KI-Beauftragter oder KI-Manager?

KI-BeauftragterKI-Manager
FrageKI-Beauftragter: Ist unser KI-Einsatz geregelt und belegbar?KI-Manager: Wo bringt KI am meisten – und wirkt es?
ErgebnisKI-Beauftragter: KI-Verzeichnis, Richtlinie, SchulungsnachweisKI-Manager: Roadmap, Prioritäten, gesteuerte Projekte, Kennzahlen
ZeitKI-Beauftragter: wenige Stunden im MonatKI-Manager: 1–4 Tage im Monat
PreisKI-Beauftragter: ab 217,50 €/MonatKI-Manager: ab 745,00 €/Monat

Ab der Stufe Standard ist die Rolle des KI-Beauftragten im KI-Manager enthalten.

Alle Preise zzgl. USt. – das Angebot richtet sich an Unternehmen.

Häufige Fragen

Ist ein KI-Beauftragter Pflicht?

Nein. Kein Gesetz schreibt ihn vor. Die Pflichten aus der EU-KI-Verordnung – etwa Maßnahmen zur KI-Kompetenz nach Artikel 4 – muss aber jemand im Betrieb erledigen. Diese Aufgabe übernehmen wir.

Was ist der Unterschied zum Datenschutzbeauftragten?

Der Datenschutzbeauftragte ist ab einer bestimmten Größe gesetzlich vorgeschrieben und kümmert sich um personenbezogene Daten. Der KI-Beauftragte ist freiwillig und kümmert sich um KI-Werkzeuge, ihre Einstufung, Regeln und Schulung. Wo sich beides überschneidet, stimmen wir uns ab.

Wir nutzen nur ChatGPT – betrifft uns das?

Ja. Wer KI beruflich in eigener Verantwortung nutzt, ist Betreiber im Sinne der Verordnung, und Artikel 4 gilt. Der Aufwand ist dann klein – dafür ist das Paket Kompakt gedacht.

Gibt es ein Bußgeld, wenn wir nicht schulen?

Für Artikel 4 sieht die Verordnung keinen eigenen Bußgeldrahmen vor. Wichtig wird es, wenn mit KI etwas schiefgeht: Dann zählt, was du nachweisen kannst.

Wer kontrolliert das in Deutschland?

Die Bundesnetzagentur. Sie ist seit dem 29.07.2026 nach dem KI-Marktüberwachungsgesetz (KI-MIG) zuständig.

Wie lange läuft der Vertrag?

12 Monate, danach monatlich kündbar.

Was passiert mit unseren Daten?

Wir schließen einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Verzeichnis und Unterlagen liegen auf unserem Server in Deutschland.

Diese Antworten sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.

Erst mal anrufen

Erzähl uns kurz, wo es klemmt

Ein erstes Telefonat, in dem wir abklopfen, ob und wobei wir dir helfen können, kostet nichts. Oder such dir gleich selbst eine Uhrzeit aus.

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Weitere Leistungen

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